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Schutz der Lebensmittelversorgung

Radioaktive Stoffe können über die Nahrung oder das Trinkwasser zu einer internen Kontamination führen. Um eine solche Kontamination zu vermeiden, werden die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Lebensmittelversorgung (Trinkwasser, Gemüse aus dem Garten, Landwirtschaft und Viehzucht) getroffen.

In einer nuklearen Notstandssituation können somit folgende Maßnahmen eingeleitet werden:

  • Einschränkung oder Verbot, Frischgemüse zu verzehren
  • Verbot, Trinkwasser oder Oberflächenwasser zu verzehren. Vom Gebrauch von Regenwasser zum Gießen des Gemüses wird abgeraten.
  • Verbot, Milch, die nicht aus dem Handel kommt, zu verzehren.
  • Weideverbot: (Milch)vieh in den Stall bringen, um eine Kontamination beim Verzehr zu vermeiden.
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Zusätzliche Informationen

Radiologische Überwachung der Lebensmittelkette (FANK) (Auf Französisch und Niederländisch verfügbar).